Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Dieser AVV gilt, soweit HYPLIO für einen Kunden (Verantwortlicher) personenbezogene Daten Dritter, zum Beispiel der Mitglieder oder Spieler des Kunden, im Auftrag verarbeitet. Er ergänzt die AGB und wird mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertrags.
1. Gegenstand und Weisungsbindung
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die FNLY IT UG (haftungsbeschränkt) („Auftragsverarbeiter“) im Auftrag des Kunden („Verantwortlicher“) gemäß Art. 28 DSGVO, ausschließlich zur Erbringung der Hosting-Leistungen und nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen.
2. Art, Zweck, Dauer, Datenkategorien
Art und Zweck: Betrieb und Verwaltung der gebuchten Server. Betroffene: Endnutzer und Spieler des Verantwortlichen. Datenkategorien: die vom Verantwortlichen auf dem Server gespeicherten Daten, zum Beispiel Accountnamen, IP-Adressen, Chats und Spielstände. Dauer: für die Laufzeit des Hauptvertrags.
3. Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter unterhält angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO: Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle (Rechenzentrums-Sicherheit, rollenbasierte Rechte, verschlüsselte Zugänge), Verschlüsselung von Verbindungen per TLS, Trennung von Mandanten, Protokollierung, regelmäßige Backups sowie Verfahren zur Wiederherstellung der Verfügbarkeit.
4. Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter; über Änderungen wird vorab informiert, der Verantwortliche kann widersprechen:
- Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen: Infrastruktur in Deutschland und Finnland
- Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin: Zahlungsabwicklung
- Anthropic, PBC, San Francisco: KI-Assistent, nur für Anfragen, die der Verantwortliche selbst stellt
5. Betroffenenrechte und Unterstützung
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen angemessen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten sowie bei Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO und meldet Datenschutzverletzungen unverzüglich.
6. Löschung und Rückgabe
Nach Vertragsende werden die verarbeiteten Daten nach Wahl des Verantwortlichen gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
7. Nachweise
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die zum Nachweis der Einhaltung erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen im angemessenen Rahmen.
Stand: 17.10.2026


